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13.07.2020 Kategorie: Propstei

Aktuelle Hygieneregeln

Landeskirche aktualisiert Handlungsrichtlinien zum 13.7.

In Folge der neuen Corona-Richtlinien des Landes Niedersachsen, die vom 13.7. bis 31.8. gelten, hat auch die Landeskirche die Empfehlungen aktualisiert.

Für alle Räume und Veranstaltungen müssen Hygienekonzepte vorliegen und auf Anfrage durch das Gesundheitsamt vorgelegt werden. Wesentliche Bestandteile sind dabei die Begrenzung der zulässigen Personenzahl aufgrund der Abstandsregel, die Wahrung der Abstandsregel während der Veranstaltung, die Vermeidung von physischer Nähe beim Ein- und Ausgang, die regelmäßige gründliche Reinigung und das häufige Lüften.

Änderungen gegenüber der Empfehlungen vom 26. Juni sind unter anderem:

  • Emporen dürfen grundsätzlich wieder genutzt werden
  • Gesangbücher sind wieder erlaubt
  • Kirch-Cafè ist mit Abstand möglich, auch mit Selbstbedienung
  • Bis zu vier Gesangssolisten sind im Gottesdienst erlaubt, 3 m Abstand zum Dirigat, untereinander 1,5 m
  • Bis zu vier Bläser sind drinnen erlaubt, 3 m Abstand zum Dirigat, untereinander 1,5m
  • Instrumentale Proben und Instrumentenunterricht sind drinnen und draußen bei Wahrung des Abstandsgebotes zulässig
  • Konzerte mit bis zu 500 sitzenden Besuchern sind möglich. Abstandsgebot, aber keine Maskenpflicht während des Sitzens.
  • Instrumentale Aufführungen sind drinnen und draußen gestattet, mit Abstand

Gemeindefeste sind, unabhängig von der Teilnehmerzahl, bis 31.10.2020 untersagt

Beitrag von Jochen Meißner-Warnecke