Kindesschutz
Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Deswegen hat der Pfarrkonvent der Propstei Vorsfelde beschlossen, die Standards der Evangelischen Jugend zum Kindesschutz für die Gemeindearbeit zu übernehmen und sich darüber hinaus regelmäßig fortzubilden (Materialien Kindeswohl und Notfall).
Bei Maßnahmen und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, bei denen Art, Intensität und Dauer des Kontakts es erfordern, wird von allen Teamenden (ab 16 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) eingefordert und eingesehen. Die Bewertung von Art, Intensität und Dauer geschieht mit Hilfe des Rasters der Stadt Wolfsburg.
Zur Vorbereitung der Maßnahme oder der Veranstaltung mit dem Team gehört verpflichtend die inhaltliche Behandlung des Teamvertrages und der Selbstverpflichtungserklärung und die Unterzeichnung. Dies wird auf geeignete Art dokumentiert.
Zur Vorbereitung der Maßnahme oder der Veranstaltung mit dem Team gehört verpflichtend inhaltliche Behandlung des Teil A (Teamer*innen-Leitfaden in 10 Schritten) des Handlungsleitfadens zum Kindesschutz, zur Vorbereitung der Leitung gehört das Ermitteln der zuständigen „Insofern erfahrenen Fachkraft“ (B. Leitfaden für Leitung(en) einer Maßnahme, Punkt 4).
Der Anhang F1 (Dokumentation von Beobachtungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) und der Anhang F2 (Protokoll der Fallbesprechung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft) werden in der Maßnahmen- oder Veranstaltungsmappe bereit gehalten.
Die Mitglieder des Pfarrkonventes nehmen in höchstens fünfjährigem Abstand an einer Fortbildung zum Kindesschutz im Rahmen der regelmäßigen Pfarrkonventsarbeit teil.
Die Mitglieder des Pfarrkonvents nehmen in höchstens fünfjährigem Abstand an einem Erste Hilfe Kurs teil.
Sollten einzelne Punkte der beschlossenen Verpflichtungen in besonderen Fällen nicht umsetzbar sein, werden die betroffenen Verantwortlichen (z.B. Eltern) darüber in Kenntnis gesetzt.
Dieser Beschluss wird veröffentlicht:
- bei vorbereitenden Elternabenden
- auf der Homepage der Propstei
- ggf. auf der Homepage des Pfarrverbandes
- ggf. auf der Homepage der Kirchengemeinde
Der Beschluss wird im zweijährigen Rhythmus erneut im Pfarrkonvent evaluiert.
Pfarrkonvent
Die Pfarrer und Pfarrerinnen der Kirchengemeinden finden sie hier:
Landeskirche
Ansprechperson für Prävention

Gottfried Labuhn, Diakon
Ansprechperson für Betroffene sexualisierter Gewalt
Verantwortlicher Mitarbeiter der Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt. Ansprechbar für alle Fragen rund um das Thema.
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1
38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331 802-145
Mobil: 0152 2234588
E-Mail
extern: Fachberatungsstelle "Heckenrose"
Ansprechperson für Prävention

E-Mail
Tel. 05171-15586
Petra Karger (Sozialarbeiterein) ist in der Fachberatungsstelle "Heckenrose" in Peine tätig. 2022 wurde die Sozialpädagogin, Sozialtherapeutin und Supervisorin als psychosoziale Prozessbegleiterin von der Opferhilfe Niedersachsen zertifiziert. Sie unterstützt die Fachstelle der Landeskirche als externe Beraterin.
Hilfe für Gewaltopfer

Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an eine zentrale Anlaufstelle wenden, bei der sie von unabhängigen Experten und anonym beraten werden.