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Kirchenvorstandswahl: 10. März 2024

Ich kandidiere

für den Kirchenvorstand in Velpke weil...

Nachdem Mitte Dezember 2023 die Wahllisten nach Überprüfung durch die Kirchengemeinden geschlossen wurden, werden Ende Januar/Anfang Februar 2024 die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten in der Landeskirche durch einen Dienstleister zugestellt.

Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: Online-Wahl, Brief-Wahl und Urnen-Wahl.

Ab 7. Februar werden die Wahlungterlagen an die Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten auch Zugangsdaten für eine Internetpräsenz, die eine Abstimmung mit digitalem Endgerät (Desktop Computer, Tablet oder Smartphone) ermöglicht. Auf diese Weise können Kirchenverordnete erstmals ortsunabhängig und somit auch von zu Hause gewählt werden. Die Online-Wahl ist ab Erhalt der Unterlagen bis zum 3. März möglich.

Am 7. März 2024 läuft um 24 Uhr die Antragsfrist für Wahlscheine zur Briefwahl ab.

Bis 7. März 2024 erhalten alle Kirchengemeinden die aktuellen Verzeichnisse der Wahlberechtigten nach der Online-Wahl. Diese Verzeichnisse werden von den Kirchengemeinden für die Urnenwahl und die Auszählung der Briefwahl genutzt.

Am 10. März 2024 ist die Wahl.

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag (10. März 2024) das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Zum Bericht über die Wahlergebnisse

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