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10.09.2019 Kategorie: Propstei

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Pfarrkonvent beschließt Standards für die Kinder- und Jugendarbeit

Auf der Klausurtagung in Volkenroda beschäftigte sich der Pfarrkonvent unlängst mit den Regelungen und Verpflichtungen zum Schutz des Kindeswohls bei der pädagischen Arbeit. Für eine gelingende Gruppenarbeit ist vertrauensvolles Miteinander von Teamenden und Teilnehmenden sehr wichtig. Dieses Vetrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die einen Missbrauch verhindern.

Deswegen hatte das Landeskirchenamt 2013 in der Rundverfügung 3 die Verpflichtung zur Vorlage eines Führungszeugnisses von Hauptamtlichen auch auf ehrenamtlich Mitarbeitende erweitert "soweit Art,  Intensität und Dauer des Kontaktes es erfordern" und gleichzeitig eine Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden gefordert.

Die Evangelische Jugend der Landeskirche hatte für die verbandliche Arbeit Unterrichtseinheiten für Jugendleitungskurse, Selbstverpflichtungeserklärungen und Teamverträge erarbeitet.

Im März des Jahres stellte Landesjugendpfarrer Lars Dedekind dem Pfarrkonvent die Standards der Evangelischen Jugend vor. Besonders wichtig sei dabei die Prävention, die Sensibilisierung der Teamerinnen und Teamer und die Reflektion des eigenen Verhaltens.

Diese Standards haben die Mitglieder des Pfarrkonvents für die eigene Arbeit übernommen. Darüber hinaus verpflichteten sie sich, sich im Rahmen der Pfarrkonventsarbeit regelmäßig zum Thema Kindesschutz fortzubilden und 1. Hilfe Kurse zu besuchen.

Weitere Details, Downloads und den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier